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Das nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehende Meldewesen wird durch eine Anpassungsverordnung an die aktuelle epidemische Lage angepasst. So werden die Meldepflichten für Antibiotika-resistente Erreger verschärft und eine neue Meldepflicht für sogenannte Arboviren, z.B. das Zika-Virus, eingeführt.

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